ABWEICHUNGSREGELUNG ZUR LOHNAUSGLEICHSKASSE - REGION LOMBARDEI: Vereinbarung für den dritten Viermonatszeitraum 2014
Wir möchten Ihnen mitteilen, dass am 5. August 2014 zwischen der Region Lombardei und den Sozialpartnern die Rahmenvereinbarung abgeschlossen wurde, mit der die Möglichkeit, die abweichende Lohnausgleichskassenregelung in Anspruch zu nehmen, vom 1. September bis zum 31. Dezember 2014 verlängert wurde; Grundlage hierfür waren die Maßgaben des von der Regierung erlassenen interministeriellen Dekrets Nr. 83473 vom 1. August dieses Jahres.