ARBEITSSICHERHEIT: Haftung des Arbeitgebers bei unterlassener Aufklärungspflicht
Das Verfassungsgericht hat mit dem Urteil Nr. 21242 vom 26.05.2014 die Haftung des Arbeitgebers erkannt, der seine von den Arbeitssicherheitsvorschriften vorgesehene Aufklärungspflicht nicht erfüllt hat und es dadurch zu einem Arbeitsunfall gekommen ist, auch wenn der Beschäftigte mit allen für das bestehende Risiko vorgesehenen persönlichen Schutzausrüstungen ausgestattet war und über eine mehrjährige Erfahrung bei der Ausübung seiner Aufgaben verfügte.