AUSNAHMEREGELUNG FÜR DIE LOHNAUSGLEICHSKASSE – Region Lombardei: Verlängerungsvereinbarung JULI AUGUST 2014
Die Region Lombardei hat am 30.06.2014 mit den Sozialpartnern die „Rahmenvereinbarung über die Kriterien für die Ausnahmeregelung zur Gewährung der sozialen Dämpfungsmaßnahmen in der Lombardei – Juli/August 2014" abgeschlossen, mit der die „Rahmenvereinbarung 2. Halbjahr 2013" bis zum 31. August 2014 verlängert wird. Für die Ausnahmeregelung zur Anwendung der Lohnausgleichskasse gelten dieselben Bedingungen, die bereits in der Rahmenvereinbarung für das 2. Halbjahr 2013 und in der anschließenden Rahmenvereinbarung für das 2. Quartal 2014 vorgesehen waren.