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angle-left EINGESCHRIEBENE E-MAIL FÜR UNTERNEHMEN

EINGESCHRIEBENE E-MAIL FÜR UNTERNEHMEN. Empfehlung: Das Postfach sollte kontinuierlich überwacht werden.

Im Zuge der Pflicht für alle Unternehmen, sich eine eingeschriebene Firmen-E-Mail-Adresse zuzulegen – Artikel 16, Absätze 6 bis 11, Gesetzesdekret Nr. 185/2008 – wird darauf hingewiesen, dass alle per zertifizierter E-Mail (PEC) zugeschickten und zugegangenen Mitteilungen rechtlichen Wert haben und damit in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen die entsprechenden rechtlichen Wirkungen auslösen.

Gemäß dem Dekret des Präsidenten der Republik vom 11. Februar 2005 Nr. 68 entsprechen alle Sende- und Empfangsnachweise, die der Absender erhält, denen eines postalischen Einschreibens mit Rückschein, mit dem Effekt, dass sie im Falle von Anfechtungen gegenüber Dritten vor Gericht geltend gemacht werden können: Deshalb empfiehlt es sich, die eingeschriebene Firmen-E-Mail laufend zu überwachen, da alle Empfangsnachweise den Ausgangszeitpunkt für die gesetzlichen Fristen darstellen.

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