JOB ACTS: Umwandlung des Gesetzesdekrets Nr. 34-2014 - mit Änderungen - in ein Gesetz
Am 19. Mai dieses Jahres wurde im Amtsblatt das Gesetz Nr. 78 vom 16. Mai 2014 Nr. 78 veröffentlicht, mit dem das Gesetzesdekret Nr. 34/2014 (sog. JOB ACTS), welches Maßnahmen bezüglich der befristeten Anstellungen und der Ausbildungsverträge enthält, - mit Änderungen - in ein Gesetz umgewandelt wurde.
Eine der wesentlichen Neuheiten gegenüber der ursprünglichen Fassung des Dekrets ist insbesondere die Reduzierung der maximalen Anzahl von Verlängerungen, die im Rahmen der insgesamt 36 Monate des befristeten Vertrags möglich sind, nämlich 5 (gegenüber 8 zuvor).