UNTERLASSENE ZAHLUNG VON VORSORGEBEITRÄGEN Urteil des Verfassungsgerichts
Das Verfassungsgericht hat mit dem Urteil Nr. 139 vom 19.05.2014 die Vorschrift für rechtmäßig erklärt, die einen Arbeitgeber, der die Vorsorge- und Sozialversicherungsbeiträge auf die Vergütungen der Beschäftigten nicht bezahlt, und zwar auch bei geringfügigen Beträgen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe von bis zu € 1.032 bestraft.