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angle-left STEUERERMÄSSIGUNG 2014

STEUERERMÄSSIGUNG 2014: die Steuervergünstigung zwecks Förderung der Arbeitsproduktivität wird angeordnet

 

Es sei darauf hingewiesen, dass mit dem DPCM vom 19. Februar 2014 (veröffentlicht im Amtblatt v. 29. April 2014) für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 die Steuervergünstigung zwecks Erhöhung der Arbeitsproduktivität angeordnet wurde (sog. Steuerermäßigung).

Diese Ermäßigung:

  • besteht solange, bis eventuelle diesbezügliche ministerielle Anweisungen ergehen, in der Anwendung einer Ersatzsteuer in Höhe von 10% auf die Beträge, die auf der Grundlage der für 2013 geltenden Bestimmungen als Produktivitätsvergütung gezahlt wurden [von den auf Unternehmens- oder Landesebene abgeschlossenen Gewerkschaftsvereinbarungen / Tarifverträgen vorgesehene Produktivitätsvergütung, Festlegung von Produktivitätsvergütung – Gewerkschaftsvereinbarungen hinterlegt bei DTL in Form von Konformitätseigenerklärungen];
  • betrifft die Inhaber von Einkommen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit, die 2013 nicht über Euro 40.000 lagen, und zwar vor Abzug der Beträge, für die 2013 die spezielle Steuerermäßigung gewährt wurde;
  • die Obergrenze der ermäßigungsfähigen Produktivitätsvergütung – pro Arbeitnehmer – beträgt 3.000 Euro brutto (Erhöhung um 500 Euro gegenüber 2013, als diese Grenze bei 2.500 Euro brutto lag).

 

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